Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemarkung Wandlitz - Einleitungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2014-0080 Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Gemarkung Wandlitz
- Einleitungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

Hinweise:

  1. Erschließung sollte über die Straßen „Langer Grund“ und „Am Töppersberg“ erfolgen, nicht über die Prenzlauer Chaussee.
  2. Mehrfamilienhäuser sollten nur im Bereich zur Prenzlauer Chaussee entstehen.
  3. Im hinteren Bereich nur Einfamilienhäuser.

 

In der Vorlage wird die Bebauung einer Fläche von ca. 3,75 ha angedacht. Die Erschließung soll ausschließlich über die Kastanienallee an die Breitscheidstraße gehen und eine Anbindung an die Prenzlauer Chaussee haben.

Der Ortsbeirat beauftragt den Bauausschuss zu prüfen, ob ein solches Bauobjekt zum derzeitigen Zeitpunkt notwendig ist.

 

Seitens des OB gibt es wesentliche Bedenken, dennoch wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet befürwortet.

 

Unsere Bedenken:

Frau Münzner -  Zufahrt über die Prenzlauer Chaussee, auf keinen Fall geeignet, viel zu eng, Verkehrsaufkommen zu hoch, wird die laufenden Verkehr erheblich einschränken (wie bereits Rossmann, Schule, Penny)

Herr Musewald eine Anbindung an den Langen Grund ist anzudenken und über den Töppersberg.

Der Errichtung von Mehrfamilienhäusern stimmt Herr Musewald nicht zu, nur Einfamilienhäuser

Herr Striegler im städtebaulichen Vertrag sollten auch alle Kosten der Gemeinde, z.B. für den Ausbau der Infrastruktur durch Kostenfolgeverträge vereinbart werden 

Herr Hintze keine Dreigeschosser genehmigen, nur 2-geschossige Häuser. Dreigeschosser nicht als straßenbegleitende Bebauung an der B109 gewünscht.

 

Herr Wernowsky zeigte auf, dass die Flurstücke 2809, 2908, 2810, 2811 Dreigeschosser werden sollen und im hinteren Teil dann Einfamilienhäuser

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnanlage am Langen Grund“ vorzubereiten.
  2. Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
  3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .1(Herr Hintze)