Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Satzungsunterlagen vom Vorhabenträger lagen nicht vor. Eine Beschlussvorlage seitens der Verwaltung konnte aus diesem Grunde nicht vorgelegt werden.
Beschluss:
Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel“, 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o.g. Bebauungsplan wird gebilligt.
Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||