Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .24 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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