Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.
Begründung: Keine Ausnahme zum bestehenden B-Plan, 2 Stellplätze sind möglich, Bau eines Carports wird abgelehnt. Die beantragte Befreiung ist städtebaulich nicht vertretbar.
Im Bebauungsplan Wandlitzsee Nord III ist festgelegt, dass mindestens 5 Meter Tiefe von jeder Bebauung freizuhalten ist. Im vorliegenden Antrag wird die Errichtung eines Carports und eines Stellplatzes im Vorgarten beantragt.
Hierzu gibt der Ortsbeirat nicht einstimmig seine Zusage
Herr Borchert – beantragte Befreiung ist nicht städtebaulich vertretbar, Stellplatz ja, Carport nein Herr Hintze- die Stellplätze sollten hinterm Haus errichtet werden, im Vorgarten keine Zustimmung
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung zur Errichtung eines Carports und Stellplatzes in der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche (Vorgarten) gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .2 Ablehnung: .6 (Herr Hintze) Enthaltung: .1 |
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