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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie Landschaftsplan gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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