Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Musewald fragt an, ob der Lanker Verein eingetragen ist, sonst sei eine Förderung nicht möglich. Frau Dr. Schmid-Rathjen erklärt, dass die Eintragung erfolgt ist. Folglich ist das „i.G.“ im Beschlusstext zu streichen. Frau Wilke möchte wissen, ob die Vereine bereits andere Fördermittel erhalten haben. Frau Dr. Schmid-Rathjen erklärt, dass die Vereine bei Beantragung Angaben zu anderen beantragten bzw. erhaltenen Fördermitteln machen müssen. Herr Hampel weist darauf hin, dass die Friedhofskapelle im OT Stolzenhagen dringend einen neuen Anstrich benötigt. Frau Schmid-Rathjen verweist darauf, dass die Stolzenhagener Friedhofskapelle kommunales Eigentum ist. Sie erinnert an die Sanierung, die auch über den Ortsbeirat zu erwirken ist und verweist auf die zuerst erfolgende Dachsanierung ehe der Anstrich zu erbringen ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt
- die Förderung des dritten Bauabschnittes Kirchturmsanierung der Ev. Kirchengemeinde Schönerlinde mit einem Betrag von 10.000 €; - die Zahlung eines Zuschusses für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Kirche und für die Orgelsanierung an die Ev. Kirchengemeinde Wandlitz in Höhe von 15.000 €; - die Zahlung eines Zuschusses für die Kapellensanierung an den Förderverein Lanke e.V. i.G. in Höhe von 3.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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