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Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag mit drei Zusätzen zu. Folgende Festsetzungen sollen ergänzend in den Bebauungsplan „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse – nördlich Langer Trödel“ aufgenommen werden: - Die Traufhöhe ist mit max.3,50 m über Gelände und die Firsthöhe ist mit 6,50 m über Gelände festzusetzen (anstatt der Geschossigkeit).
- Einfriedungen sind sockellos bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Mauern sind unzulässig.
- Nebengelasse (Gartengerätehäuser bzw. –schuppen) sind bis zu einem Gesamtvolumen von 10 m³ je Ferienhausgrundstück zulässig.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Den Bebauungsplan „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel“ im vereinfachten Verfahren zu ändern.
- Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden durchzuführen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertag und ein Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten entstehen, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .2 Ablehnung: . Enthaltung: .
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