Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2003 des ehemaligen Amtes Wandlitz unter dem Vorbehalt der Beanstandungen und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs.3 GO Brandenburg Entlastung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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