Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Dr. Schmid-Rathjen leitet die Diskussion ein, sie sammelte die bislang vorgebrachten Änderungswünsche und stellt die Eckpunkte vor. Konsens besteht über die Kriterien, die sich bislang bewährt haben: der Stichtag für die Abgabe der Fördermittelanträge, er sollte wie bisher der 30.11. sein; das Bescheidverfahren als solches; bis zu einer Höhe von 1000.- € soll über den Antrag weiterhin auf Empfehlung des Ortsbeirates im Hauptausschuss entschieden werden; über dieser Höhe erfolgt die Entscheidung auf Empfehlung des Ausschusses A5 ebenfalls im Hauptausschuss; das Verfahren der Verwendungs- und Mittelnachweise; dass weiterhin keine Fördervereine für gemeindeeigene Einrichtungen unterstützt werden; dass mit den Mitteln keine Investitionen getätigt werden dürfen, sondern Projekte gefördert werden. Veränderungsbedarf gibt es hinsichtlich der Zuschüsse an Verbände und Vereine mit örtlicher bzw. überörtlicher Bedeutung. Es hat sich gezeigt, dass diese Unterteilung nicht immer praktikabel ist. Fraglich ist auch, ob der geforderte Eigenanteil in Form von Arbeitsleistungen abgegolten werden kann. Die Kulturförderrichtlinie sollte an die neuen Verhältnisse (u.a. Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Tourismusverein; Auflösung des Int. Artistenmuseums) angepasst werden. Frau Dr. Schmid-Rathjen schlägt vor, die Zuschüsse zukünftig wie folgt zu kategorisieren:
Herr Musewald befürwortet diese Unterteilung und regt an, das jährliche Antragsverfahren nur in der Kultur- und Heimatpflege durchzuführen, da in den übrigen Bereichen dauerhaft Zuschüsse gezahlt wurden. Herr Becker und Frau Standtke lehnen dies ab, auch zukünftig ist in jedem Fall ein Fördermittelantrag zu stellen. Frau Berbig schlägt vor, ein vereinfachtes Antragsverfahren für diese Bereiche zu überdenken.
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