Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
- Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am
Wiesenrand“ im Ortsteil Schönerlinde wird in der zum Sitzungstermin
vorliegenden Form einschließlich Be-gründung gebilligt.
- Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
- Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten
Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur
zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
- Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden im Rahmen der
Gemeindevertretersitzung erläutert.