Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes "Am Wiesenrand" im Ortsteil Schönerlinde (Entwurf) gemäß § 13 i.V.mit § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 4 BauGB  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0212 Erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes "Am Wiesenrand" im Ortsteil Schönerlinde (Entwurf)
gemäß § 13 i.V.mit § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:61 10 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Wiesenrand“ im Ortsteil Schönerlinde wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Be-gründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.

Die Planunterlagen werden im Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            24

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -