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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird,
- dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: .
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