Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Im Ortsbeirat Schönwalde wurde darum gebeten, statt des Wendehammers die Fahrbahn in Richtung des Pachtgrundstücks von Frau Schubert zu führen, dann könne der Wendehammer anders, z.B. als Bauland, genutzt werden.
Beschluss:
Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Bernauer Damm“, Gemarkung Schönwalde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Nach der Genehmigung ist die Satzung örtsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: (Herr Neudeck ist wieder anwesend, 10 Stimmberechtigte) Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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