Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Straßen Am Töppersberg, Buchwiesenweg und den Teilabschnitt der Kastanienallee in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstücke 1849, 2133 und 2668 als Gemeindestraße und die Flurstücke 2661 und 2662 als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Das Flurstück 2661 und eine Teilfläche des Flurstücks 2662 werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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