Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2003 des ehemaligen Amtes Wandlitz unter dem Vorbehalt der Beanstandungen und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs.3 GO Brandenburg Entlastung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||