Herr Gesch stellt im Rahmen der Sitzung den geänderten
Plan in seinen Grundzügen vor. Es wurde darauf verwiesen, dass die geänderte
Begründung ebenfalls vorliegt.
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am
Wiesenrand“ im Ortsteil Schönerlinde wird in der zum Sitzungstermin
vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten
Auslegung und Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange nur
zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.
Die Planunterlagen werden im Rahmen der
Gemeindevertretersitzung erläutert.