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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“ gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).
- dass der vorliegende ergänzte Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, den Planentwurf erneut öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB nochmals die Möglichkeit einer Stellungnahme zur ergänzten Festsetzung bzw. Konkretisierung (1. Hinweis auf DIN-Vorschriften auf der Plan-zeichnung, 2. Konkretisierung der privaten Grünfläche, Zweckbestimmung „Hausgärten“) einzuräumen. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: . Enthaltung: .
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