Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2003 der ehemaligen Gemeinde Schönerlinde und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs. 3 GO Brandenburg unter Beachtung der Hinweise Entlastung. Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt dem Beschlussvorschlag zu. |
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