Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Paulikat erläutert, dass die Genehmigung der Wahlwerbung sich nach der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Abstimmungen und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg richtet. Danach sind Lautsprecher zum Zwecke der Wahlwerbung und die Plakatwerbung unter bestimmten Auflagen erlaubt. Die örtlichen Ordnungsbehörde ist vor Inbetriebnahme der Lautsprecherwerbung zu unterrichten. Bisher liegt für eine Lautsprecherwerbung kein konkreter Termin vor. Herr Sperling fragt in diesem Zusammenhang, ob die Wahlwerbung an den Schinkellaternen im OT Schönerlinde zulässig ist. Die Gemeinde ist verpflichtet, eine flächendeckende Werbung in allen Ortsteilen zuzulassen. Daher wird durch das Ordnungsamt geprüft, ob es andere Möglichkeiten für die Befestigung von Wahlwerbung gibt.
Herr Becker regt in diesem Zusammenhang an, das Banner zur Eröffnung des Barnim-Panoramas mehr in Richtung des Verkehrskreisels zu versetzen. |
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