Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee" ergänzendes Verfahren, Gemarkung Wandlitz - Einleitungs- und Auslegungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2013-0539 Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee" ergänzendes Verfahren, Gemarkung Wandlitz
- Einleitungs- und Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Herr Wernowski vom Bauamt erläuterte, welche Mängel im vorliegenden Bebauungsplan, der mit Satzungsbeschluss vom 27.10.2011 und Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 11/2011 in Kraft getreten ist, vorhanden sind.

Es liegt ein Verkündigungsmangel hinsichtlich der „Kenntniserlangung des Inhalts der DIN 4109“ sowie eine Konkretisierung der privaten Grünflächen – Zweckbestimmung „Hausgärten“ vor.

 

Somit ist die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung der Fehler erforderlich.

Der Ortsbeirat stimmt dem Beschluss zu.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“ gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB).

 

  1. dass der vorliegende ergänzte Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, den Planentwurf erneut öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB nochmals die Möglichkeit einer Stellungnahme zur ergänzten Festsetzung bzw. Konkretisierung (1. Hinweis auf DIN-Vorschriften auf der Plan-zeichnung, 2. Konkretisierung der privaten Grünfläche, Zweckbestimmung „Hausgärten“) einzuräumen. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .