Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Wernowski vom Bauamt erläuterte, welche Mängel im vorliegenden Bebauungsplan, der mit Satzungsbeschluss vom 27.10.2011 und Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 11/2011 in Kraft getreten ist, vorhanden sind. Es liegt ein Verkündigungsmangel hinsichtlich der „Kenntniserlangung des Inhalts der DIN 4109“ sowie eine Konkretisierung der privaten Grünflächen – Zweckbestimmung „Hausgärten“ vor.
Somit ist die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung der Fehler erforderlich. Der Ortsbeirat stimmt dem Beschluss zu.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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