Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Ausbauplanung (Lageplan- unmaßstäblich, siehe Anlage) zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Louisenhain mit folgenden Eckpunkten:
1. Der Straßenbau erfolgt auf der Grundlage der vorgelegten Straßenplanung (Lageplan Projekt- Nr. PVW 1267) der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Parametern - Herstellung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m - Die Regenentwässerung erfolgt über Muldenversickerung; zusätzlich wird im Bereich der Wendeanlage ein Überlaufbauwerk mit Verrohrung zum ca. 20 m östlich der Wendeanlage anzulegenden Gewässer hergestellt (s. Lageplan) - Zur Verkehrsberuhigung werden Baumscheiben angelegt, auf denen die Pflanzung der Straßenbäume erfolgt - Die Verkehrsfläche wird als Mischverkehrsfläche gestaltet, ohne gesonderten Gehweg, wobei die Aufenthaltsfunktion Vorrang erhalten soll; es ist eine größtmögliche Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen - Für die Beleuchtung ist die ortsübliche Art zu verwenden
2. Die Straßenführung parallel der B 109 (s. Lageplan schraffiert dargestellt) ist nicht Gegenstand der Erschließungsplanung. Diese Straße wird als Privatstraße zur Erschließung der Gebäude entlang der B 109 hergestellt. Dazu ist vom Erschließungsträger ein gesonderter Bauantrag zu stellen.
3. Die laut Punkt 1 hergestellte Straßenführung wird nach der Fertigstellung gemäß Erschließungsvertrag von der Gemeinde übernommen und als öffentliche Straße gewidmet.
Die Ausbauplanung liegt zu den Sitzungen vor.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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