Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Herstellung der Straße am See auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Projekt Nr.: WATI-10/06, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
Abschnitt von der Igelstraße bis zur Uferstraße:
- Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,75 m ohne seitliche Bordeinfassungen.
- Im Sackgassenbereich (Nr.: 87 bis 90) mit einer Breite von 4,00 m mit Einfassung von Hochborden.
- Einen Bereitstellungsplatz zum Zwecke der Entsorgung von Müll, Papier und gelben Säcken.
- Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
- Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Abschnitt von der Lanker Chaussee bis zur Igelstraße:
- Erneuerung der Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Baumaßnahmen sind erschließungs- bzw. ausbaubeitragspflichtig.
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.
Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter Dokumente, Downloads im Ordner „Str.a.See“ einzusehen und werden zu den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.