Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Krüger und Partnerin haben das erwähnte Grundstück gekauft, das vorhandene Haus bereits abgerissen und die Planung eines modernen Einfamilienhauses in Auftrag gegeben. Die Architekten Frau Reimann und Frau Hübner aus Bernau präsentierten ihren Entwurf. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern Dorf Wandlitz befindet, ist hier ein Satteldach vorgeschrieben. Einer Abweichung kann nicht zugestimmt werden.
Herr Gesch erläutert, dass die Gestaltungssatzung erst im Jahre 2000 festgeschrieben wurde, sicher einige Abweichungen erfolgt sind, aber eine solche Abweichung mit Flachdach nicht zugesagt werden kann, da diese Entscheidung „Nachwirkungscharakter“ hätte.
Entweder: es wird eine Änderung des Geltungsbereiches in Betracht gezogen Antrag dauert zwischen 1-2 Jahren Oder man entscheidet sich für die Umarbeitung des Projektes
Vorschlag seitens des Ortsbeirates: den Entwurf der Bauplanung überarbeiten
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