Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Es wurde erfragt, ob es eine gesetzliche Pflicht ist, das elektronische Personenstandsregister einzuführen. Außerdem ist das Angebot des Standesamtsverlages nur bis 30.06.12 erteilt. Darauf teilte Frau Paulikat mit, dass das Angebot nach Auskunft des Verlages weiterhin Gültigkeit hat.
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz schließt mit der Stadt Cottbus (Kommunales Rechenzentrum Cottbus) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung und zum technischen Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters und der Sicherungsregister sowie zur Einführung und zum Betrieb des Fachverfahrens AutiSta ab.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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