Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie der öffentlichen Auslegung zum Planentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindevertretung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: (im Block)
Zustimmung: 3 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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