Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Antrag der Fraktion DIE LINKE an die GV am 27.10.2011 Zusätzliche Aufnahme § 2 Abs. 4 In den Ausschüssen können die Einwohner ebenfalls zu Angelegenheiten der Gemeinde, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Ausschusses fallen und im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen an den Ausschussvorsitzenden oder die Gemeindevertreter stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Hinweis der Kommunalaufsicht – Regelung in der Hauptsatzung Vorschlag: Änderung der Hauptsatzung §3, Abs. 1 und Ergänzung der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz
entsprechende Änderungen werden vorgenommen, sodass zukünftig eine Einwohnerfragestunde auch in den Ausschüssen und Ortsbeiräten möglich ist.
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