Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Die Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz regelt im § 3 Abs. 2 sowie im § 4 Abs. 1 die Einwohnerunterrichtung und Einwohnerbeteiligung zur Vorbereitung von Straßenbauvorhaben.
Die Mehrheit der Anwesenden ist dafür, sich im Rahmen der Diskussion zu beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen (einschließlich Gehwegebau und Straßenbeleuchtung) über den Umfang der Einbeziehung der Einwohner in Abhängigkeit von der Straßenkategorie zu verständigen.
Festlegung: Durch das Hauptamt erfolgt eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises |
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