Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Die o.g. Satzung enthält im § 12 einen Abschnitt „Bürgerbeteiligung“, der die Einbeziehung der Bürger und insbesondere der beitragspflichtigen Eigentümer bei der Beratung und Entscheidung über den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen regelt. Dieser Paragraf soll im Rahmen einer Änderungssatzung gestrichen werden.
Festlegung: Durch das Bauamt wird die Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung vorbereitet. |
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