Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die vom Ortsbeirat Zerpenschleuse benannten Straßen sollen durch Bauamt und Ordnungsamt dahingehend geprüft werden, ob sie noch in die Anlage zur Satzung aufgenommen werden können.
Herr Schalo weist darauf hin, dass die Art des Streugutes nicht zu Beschädigungen der Straße oder des Gehweges führen darf. Dies sollte in den Ausschreibungen berücksichtigt werden. Auch die Aufnahme des Streugutes nach der Winterperiode sollte in den Verträgen verankert werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .5 Ablehnung: .0 Enthaltung: .0 |
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