Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung der Ablehnung: - Die Begründung der Vorlage ausschließlich aus den förderrechtlichen Rahmenbedingungen erscheint dem Ortsbeirat nicht ausreichend. - Die jetzt im B-Plan ausgesparten Flächen im Flächennutzungsplan (vorläufig) als Grünflächen auszuweisen wird nicht gebilligt, da das an die Blumenstraße angrenzende Areal das Herzstück zukünftiger Wohnbebauung sein könnte. - Die Präzisierungen angrenzend an Anemonenweg / Tulpenstraße werden nicht verstanden - Es wäre wünschenswert gewesen, den Planer im Ortsbeirat anzuhören - Der Planer sollte zur detaillierten Begründung der Vorlage sowohl den Bau- als auch in den Haupt- und Finanzausschuss eingeladen werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Den geänderten Geltungsbereich (als NEU gekennzeichnet) wie in der Anlage 2 dargestellt.
2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
3. Mit dem Vorhabenträger, der BEG Basdorfer Entwicklungsgesellschaft mbH ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Eine Bürgschaftsvorlage ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .7 Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||