Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Auge erkundigt wie die Vorgaben bei einer Inbetriebnahme einer Kindertagesstätte sind.
Frau Dr. Radant und Frau Niemann erklären, dass gemäß KitaGesetz Brandenburg bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Eine Betriebserlaubnis wird vom Landesjugendamt erteilt dazu: - Muss eine Konzeption vorliegen - Pädagogische Fachkräfte im Sinn der KitaPersV Bbg. Beschäftigt sein - Bauordnungsrechtliche Vorschriften eingehalten werden - Vom Gesundheitsamt (Wasserproben), Lebensmittelüberwachung und Arbeitsschutz müssen positive Stellungnahmen vorliegen
Frau Dr. Radant führt aus, dass die Einrichtung nach dem Petö Konzept arbeitet und hier Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen therapiert werden. Außerdem der Verein eine Betreuungserweiterung im Hortbereich anstrebt.
Der Bildungsausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, an die Kinderlernwerkstatt Petö im Jahr 2012 je Kind und Monat einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € zu zahlen.
Für 2013 ist der Zuschuss neu zu festzulegen.
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