Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Vorsitzende des Ausschusses teilt den Anwesenden mit, dass der Ortsbeirat Wandlitz die Beschlussvorlage zurückgestellt hat. Nach Ansicht des Ortsbeirates Wandlitz gibt es Klärungsbedarf bei der Formulierung zu § 7 Abs. 3 (neu).
Insbesondere zur der Formulierung und Bekanntmachung des ausgeübten Berufes und der anderen vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es Klärungsbedarf.
Der angesprochene Sachverhalt wird im Haupt- und Finanzausschuss durch Herrn Häser angesprochen.
Des Weiteren wurde von Herrn Schalo mitgeteilt, dass durch § 2 der Hauptsatzung die Identifikation der Ortsteile nicht gefördert wird. Hierzu teilte er den Anwesenden mit, dass bereits 2 Mitglieder der Ortswehr, aufgrund der Anbringung des Gemeindewappen an die Fahrzeuge der FFW Zerpenschleuse ausgetreten sind.
Nach seiner Ansicht sollten die Ortsteile selbst entscheiden können. Frau Paulikat wies daraufhin, dass die Gemeinde Wandlitz Träger des Brandschutzes ist.
Herr Bierwith bittet das Ordnungsamt um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, beide Wappen anzubringen. Dies wäre förderlich für die Motivation und Identifikation der Ortsteile.
Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage einstimmig zur, weist aber auf den Klärungsbedarf zu § 7 Abs. 3 und § 2 hin. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in Anlage 2 befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4. (einstimmig) Ablehnung: . Enthaltung: . |
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