Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 27 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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