Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Kitzler übergab eine geänderte Fassung des Entwurfes des Gesellschaftervertrages vom 19.01.2012.. Ergänzend erläuterte er, dass mit Gesetzesänderung seit 12.01.2012 die Gründung eines Unternehmens nicht mehr genehmigungspflichtig ist, sondern lediglich anzeigepflichtig. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Beteiligung der Gemeinde Wandlitz an einer neu zu gründenden Gesellschaft zur Entwicklung des Basdorfer Fachhochschulgeländes.
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden. Deren Stammkapital beträgt 25.000 €. Der Anteil der Gemeinde Wandlitz am Stammkapital beträgt 4.500 €.
Der Name der Gesellschaft lautet „BEG Basdorf Entwicklungsgesellschaft mbH“.
Der Kämmerer der Gemeinde Wandlitz wird ein Geschäftsführer der Gesellschaft.
Die Gemeindevertretung beschließt ebenfalls den im Entwurf vorliegenden Gesellschaftsvertrag. Sofern aus rechtlichen Gründen Anpassungen vorgenommen werden müssen, werden diese berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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