Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Braune teilt mit, dass auf Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten mitgeteilt wurde, dass z.B. die Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen nicht zulässig ist. Diese Angelegenheit war bisher auch nie ein Thema in der Gemeindevertretung. Herr Dellmann verliest den § 62 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Danach besteht die Möglichkeit so wie im Beschlusstext formuliert. Herr Seefeldt sieht diese Maßnahme als Unterstützung für die Bürgermeisterin. Frau Dr. Kalinowski und Herr Hintze sind der Auffassung, die ursprüngliche Regelung beizubehalten. Frau Braune beantragt eine namentliche Abstimmung. Hierbei kam es zu keiner qualifizierten Mehrheit, so dass die Beschlussvorlage abgelehnt wurde. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14 Ablehnung: 8 (Herr Hintze) Enthaltung: 4
Damit ist der Antrag abgelehnt. |
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