Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 1. Änderung der Hauptsatzung Einreicher: SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion - Freie Wähler  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 23
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 08.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:25
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2008-0004-1 1. Änderung der Hauptsatzung
Einreicher: SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion - Freie Wähler
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
  Bezüglich:
BV-GV/2008-0004
Federführend:HA_Hauptamt   

Frau Braune teilt mit, dass auf Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten mitgeteilt wurde, dass z.B. die Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen nicht zulässig ist. Diese Angelegenheit war bisher auch nie ein Thema in der Gemeindevertretung.

Herr Dellmann verliest den § 62 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Danach besteht die Möglichkeit so wie im Beschlusstext formuliert. Herr Seefeldt sieht diese Maßnahme als Unterstützung für die Bürgermeisterin.

Frau Dr. Kalinowski und Herr Hintze sind der Auffassung, die ursprüngliche Regelung beizubehalten.

Frau Braune beantragt eine namentliche Abstimmung. Hierbei kam es zu keiner qualifizierten Mehrheit, so dass die Beschlussvorlage abgelehnt wurde.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              14

Ablehnung:              8 (Herr Hintze)

Enthaltung:              4

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.