Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze ist erschüttert, dass solch ein Antrag gestellt worden ist. Hierbei müssen zum einen die zusätzlichen Kosten für die Aufwandsentschädigung berücksichtigt werden. Andererseits birgt dieser Beschluss dauerhaft eine Gefahr. Der Hauptverwaltungsbeamte sollte die Federführung haben, insbesondere auch wegen des Kontaktes zur Kommunalaufsicht. Er äußert nochmals seine Bedenken zu diesem Beschluss.
Frau Dr. Kalinowski stellt fest, dass dieser Antrag durch die Fraktionen der SPD, der CDU und der Freien Wähler eingereicht wurde. Dies ist so nicht richtig, da es innerhalb der Fraktion der Freien Wähler hierzu keine Abstimmung gab. Zudem fehlen erstmals die Begründung und die Erläuterung zu dieser Beschlussvorlage.
Herr Musewald dementiert, dass es sehr wohl zu einer Abstimmung hierzu innerhalb der Fraktion der Freien Wähler kam und diese auch Einreicher dieses Antrages sind.
Herr Siebert fragt nach dem Procedere zur Findung eines Vorsitzenden.
Hierzu antwortet Herr Dellmann, dass der Hauptausschuss aus seiner Mitte den Vorsitzenden wählt.
Herr Häser erinnerte daran, dass 2008 die Vorlage zur Übernahme des Vorsitzenden des Hauptausschusses durch den Bürgermeister durch die SPD eingereicht wurde. Damals wünschte die SPD einen starken Bürgermeister. Das ist gelungen. Es wurden damit auch keine schlechten Erfahrungen gemacht, obwohl Herr Häser anfangs dagegen war. Nun möchte man dem Bürgermeister diese Einflussmöglichkeit nehmen. Es soll die Bürgermeisterin geschwächt werden, noch bevor sie im Amt ist. „Es wird am Stuhl gesägt, obwohl sie noch nicht drauf sitzt.“ Moralisch ist dieser Antrag nicht vertretbar und auch nicht im Sinne der Wähler sowie nicht im Interesse der Gemeinde Wandlitz, letztendlich auch frauenfeindlich. So ein Beschluss kann erst nach Anhörung der Bürgermeisterin gefasst werden. Herr Häser stellt den Antrag einer ersten Lesung. Vielleicht sollte auch erst eine „Schonzeit“ von 100 Tagen eingehalten werden, bevor ein derartiger Beschluss gefasst wird. Insgesamt sieht Herr Häser diese Beschlussvorlage für nicht akzeptabel.
Herr Dellmann äußert sich zum letzten Wahlkampf. Dieser wurde im Rahmen des zulässigen geführt, obwohl er ihn nicht gut fand. Es ist legitim, dass heute bestimmte Punkte auf den Weg gebracht werden. Warum wird z.B. jetzt das Amtsblatt geöffnet? Auf der Grundlage der Kommunalverfassung ist es Angelegenheit der Gemeindevertretung, über derartige Anträge zu entscheiden.
Frau Dr. Kalinowski fordert eine Begründung und Erläuterung dieser Beschlussvorlage.
Die Begründung hierzu wurde mündlich im Hauptausschuss gegeben, so Herr Seefeldt. Nach § 49 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Vorsitzende des Hauptausschusses aus der Mitte seiner Mitglieder zu wählen. Das ist das Procedere, welches hier auch gerade durchgeführt wird. Die Unterstellungen von Herrn Häser zur Frauenfeindlichkeit etc. passen hier nicht.
Herr Neudeck stimmt dem teilweise zu, dass der Verfügungsrahmen der Bürgermeisterin verkleinert werden soll. Der Bürgermeister in Wandlitz hat einen sehr weiten Entscheidungsrahmen. Über diese Beschlussvorlage soll jedoch erst im Dezember entschieden werden, da eine Entscheidung hierzu heute nicht unbedingt notwendig ist. Herr Neudeck stellt den Antrag, dass heute alles auf die nächste Sitzung verlegt werden soll, was nicht unbedingt beschlossen werden muss.
Frau Braune beantragt eine namentliche Abstimmung. Die Abstimmung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung Wandlitz vom 16.10.2008, Vorlage-Nr.: BV-GV/2008-0012, aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14 Ablehnung: 6 (Herr Hintze) Enthaltung: 7
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist diesem Protokoll beigefügt. |
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