Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Qualifizierung und Einsatz eines Energiebeauftragten sowie Erarbeitung eines Energiekonzeptes der Gemeinde Wandlitz Einreicher: Fraktion DIE LINKE  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 05.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:20
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2011-0337 Qualifizierung und Einsatz eines Energiebeauftragten sowie Erarbeitung eines Energiekonzeptes der Gemeinde Wandlitz
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA1
Federführend:HA_Hauptamt   

Frau Bohnebuck erläutert den Beschlussantrag.

Herr Musewald kritisiert, dass die Änderungsvorschläge aus dem Umweltausschuss nicht übernommen wurden.

Herr Seefeldt beantragt die Zurückstellung der Beschlussvorlage. Allen Fraktionen soll das Protokoll des A 4 zugängig gemacht werden. Eine Abstimmung soll in der nächsten Hauptausschusssitzung erfolgen.

Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:

Dafür: 5

Dagegen: 4

Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister stellt fest, dass die Vorlage dennoch auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung genommen werden muss.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt:

 

1. Die Gemeinde Wandlitz qualifiziert einen MitarbeiterIn als Energieberater und erarbeitet einen Vorschlag seiner funktionellen Pflichten als Energiebeauftragter in Zusammenarbeit mit einer zu berufenden Arbeitsgruppe aus GemeindevertreterInnen und BürgerInnen.

 

2.    Die Gemeinde Wandlitz beauftragt ein externes Büro unter Einbeziehung der unter Punkt 1 genannten Arbeitsgruppe mit

a)       einer Analyse des Ist-Zustandes von Erzeugung und Verbrauch von Strom und Wärme bzw. Fernwärme, untergliedert nach Erzeugungsanlagen bzw. verwendeter Energieträger sowie nach Ortsteilen und dem dazu genutzten Leitungsnetz;

b)       der Ausarbeitung eines Energiesparkonzeptes für kommunale Gebäude und ihre Außen- und Nebenanlagen, deren stationäre und mobile Ausstattung und Technik sowie die Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen;

c)   der Erarbeitung eines nach Etappen gegliederten energiepolitischen Perspektivkonzeptes zur Strom- und Fernwärmeversorgung der kommunalen Einrichtungen der Gemeinde sowie der Ortsteile auf der Grundlage maximaler Nutzung erneuerbarer Energie bzw. Energieträger, einer Darstellung des erforderlichen Leitungsnetzes vom Erzeuger zum Verbraucher sowie eventueller Speichermöglichkeiten.