Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze fragt an, ob die Satzung juristisch überprüft worden ist. Herr Tiepelmann sagt dazu, dass eine Satzung letztendlich nur über das Verwaltungsgericht juristisch überprüft werden kann. In Bezug auf die Sondernutzungssatzung ist heute ein Urteil eingegangen. Hier hat eine Einwohnerin eine Klage verloren, der die Sondernutzungssatzung zu Grunde lag. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte „Erste Änderungssatzung über Kostenersatz und Kostentarif für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz“.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24 Ablehnung: . Enthaltung: 3 (Herr Hintze) |
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