Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Wortprotokoll: Auf Anfrage von Herrn Berbig informiert Herr Gesch über das Aufstellungsverfahren und Möglichkeiten der planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens bzw. der Planungsziele sowie das zu beauftragenden Planungsbüro. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass für den gesamten Wandlitzsee einschließlich seiner Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden Vegetation ein Grünordnungsplan als Satzung „Wandlitzsee“ aufgestellt wird. Folgende Planungsziele werden angestrebt: Die Gemeinde erhält ein
rechtsverbindliches Instrument, mit dem sie die Gestalt und Nutzung des
Wandlitzsee und seiner Ufer im Gemeindegebiet regelt. Folgende Zielstellungen
und Maßnahmen können im Planverfahren untersucht und im Geltungsbereich des
GOPaS festgesetzt werden: Regelungen zum Erhalt und
zur Verbesserung der Erholungsattraktivität -
Anzahl
und Dimension privater und öffentlicher Steganlagen -
Art
und Dimension eines möglichen Fährbetriebes auf dem Wandlitzsee -
Art
und Dimension eines möglichen Wegeausbaues -
Art
und Dimension der Umfriedungen privater Ufergrundstücke -
Sicherung
der Zugänglichkeit der öffentlichen Uferabschnitte Regelung von zulässigen
und unzulässigen Nutzungen -
Festschreiben
des Verbots motorgetriebener Boote -
Bebauungsverbot
an den Ufern und auf dem Gewässer -
Genehmigungsvorbehalte
für bestimmte Handlungen definieren - Vermeidung von Nutzungskonflikten - Regelung von Bootsmengen
und Bootstypen - Zonierung von Nutzungen wie
Angeln, Baden, Bootfahren - Schutz und Entwicklung der Naturschutzfunktion
des Gewässers und seiner Ufer -
Genaue
Darstellung wertvoller Bereiche wie Schilfflächen und Bruchwälder, welche
gesetzlich geschützt sind - Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .3 Ablehnung: .0 Enthaltung: .0 |
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