Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - während der Sitzung aufgenommen: Sonstiges  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 24.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Basdorf

Herr Becker möchte wissen, ob es aufgrund des neuen Urteils des Verwaltungsgerichts eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst geben wird. Frau Luther führt aus, dass der Städte- und Gemeindebund prüft und den Gemeinden Empfehlungen geben will, sobald eine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die bisherige Satzung gilt weiterhin.

 

Herr Rosenfeld gibt den Hinweis, dass das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) an der Bahnpromenade ständig entfernt und in den Wald geworfen wird.

 

Herr Striegler stellt die Frage, ob es beim Neujahrsempfang im Goldenen Löwen einen Antrag gegeben hat, dass mehr als 300 Besucher der Veranstaltung beiwohnen durften. Der Saal rfe, laut der ihm vorliegenden Genehmigung, nur 199 Plätze haben, laut Pressemitteilung seien aber über 300 Besucher anwesend gewesen. Entsprechende Fluchtwege sind nur 90 Zentimeter breit und entsprechen somit nicht den brandschutztechnischen Vorschriften.

 

Herr Pranz verneint dies, die Fluchtwege sind breit genug und das Fassungsvermögen ist ausreichend für 300 Stehplätze, wenn die Bestuhlung nicht vorhanden ist.

 

Herr Rosenfeld entschuldigt sich und verlässt fünf Minuten vor Ende die Sitzung.

 

Frau Bohnebuck möchte wissen, ob hinsichtlich der Laubentsorgung eine entsprechende Satzungsänderung vorgenommen wird, da die Abholung und die Entsorgung auf den Rotteplätzen nicht in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst verankert ist.

 

Frau Luther verneint dies, da es sich um eine praktische Umsetzung innerhalb der Verwaltung in Absprache mit dem Bauhofleiter, Herrn Sankowski, handelt und eine entsprechende Änderung nicht notwendig ist.

Die konkrete Laubentsorgung durch den Bauhof war nie Bestandteil dieser Satzung und somit besteht auch kein Änderungsbedarf.