Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 2. Änderungssatzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 22.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:53
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Basdorf

Die 2

Die 2. Änderungssatzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz wurde durch die Ortsbeiräte Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz angelehnt. Die Hauptargumentation der Ortsbeiräte war insbesondere, dass es keine Verschlechterungen geben soll und ggf. die Kalkulation überarbeitet werden muss. Zur Optimierung des Winterdienstes ist eine neue Logistik im Bauhof erforderlich, ggf. müssen Fremdfirmen gebunden werden.

 

Herr Rosenfeld weist auf den Vertrauensschutz der Bürger hin und findet die Beschlussfassung Mitte Dezember zu spät. Ab morgen ist Schnee angesagt, die Änderungen der Satzung sind nicht vermittelbar und umsetzbar. Zudem muss man sich die Frage stellen, wie sauber und ordentlich über die 1. Satzung nachgedacht wurde. Aus seiner Sicht müssen dann ggf. Leistungen dazugekauft werden.

 

Herr Becker ist für die Erstellung einer neuen Kalkulation, eine neue Satzung kommt zu spät.

 

Herr Häser stellt fest, dass die ablehnenden Begründungen etwa gleich sind. Die Ausführung des Winterdienstes wird für den Bauhof kompliziert, notfalls müssen Fremdbetriebe gebunden werden.

 

Herr Schalo ergänzt, dass der Ortsbeirat Zerpenschleuse diese Satzung auch ablehnt, weil die Straße „Wiesenrain“ nicht erfasst wurde. An dieser Straße befinden sich zwei Häuser. In der bisherigen Satzung war diese Straße mit aufgenommen, sicherlich in der Priorität des Winterdienstes ganz hinten. Jetzt ist diese Straße ein Privatgrundstück der Gemeinde, in der kein Winterdienst durchgeführt wird. Ein Anwohner ist Herr Schalo, er besitzt ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Die Anderen, Familie Lenz, erhielten eine Baugenehmigung zur Zeit der Gemeindegebietsreform. Da der „Wieserain“ kein öffentlicher Weg ist, mussten sie sich ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erkaufen. Zusätzlich muss eine jährliche Gebühr entrichtet werden. Demzufolge kann verlangt werden, dass auch dort der Winterdienst durchgeführt wird. Die Bewohner des Wiesenrains wollen wie alle Bürger in Wandlitz gleich behandelt werden. Daher stellt Herr Schalo den Antrag auf öffentliche Widmung  der Straße „Wiesenrain“ und bittet den A 4 um Unterstützung.

 

Herr Häser bittet diesbezüglich um schriftliche Information zur weiteren Verfahrensweise, wie künftig mit den Eigentumsverhältnissen am „Wiesenrain“ umgegangen wird.

 

Herr Schalo ergänzt, dass bereits ein Termin vor Ort stattfand, an dem Frau Füssel (Kämmerei), Frau Estel (Bauamt) und Herr Stern (Ordnungsamt) teilnahmen. Nach Aussage von Frau Füssel wäre die öffentliche Widmung der Straße „Wiesenrain“ vorteilhaft.

 

Frau Bohnebuck wundert sich, dass ein Weg, der öffentlich gewidmet war und wo Baugenehmigungen erteilt wurden, wieder entwidmet wird.

 

Herr Schalo räumt ein, dass er damals der Entwidmung zustimmte. Letzten Winter jedenfalls hatte die Firma Marks den Winterdienst in dieser Straße mit erledigt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 2. Änderungssatzung über die Reinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              4

Enthaltung:              1