Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Straße „Am Bärwinkel“ in der Gemarkung Schönerlinde, Flur 2, Flurstück 537 als Gemeindestraße gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: Enthaltung:. |
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