Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Fahrendholz erklärt sich befangen. Herr Hintze macht darauf aufmerksam, dass als gesetzliche Grundlage wieder die Gemeindeordnung genannt wird. Es gibt aber keine Gemeindeordnung, korrekt ist die Bezeichnung „Kommunalverfassung“. Er kritisiert, dass der entsprechende Bereich jetzt nicht beleuchtet ist, obwohl Lampen vorhanden sind. Herr Neudeck bittet künftig darauf zu achten, dass energieeffiziente Leuchten gewählt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Mit dem Straßenausbau in der Siedlung „Ost“ 1. BA, die Straßenbeleuchtung entlang des gesamten Asterngrundes zu errichten. 2. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 70 T€. Gemäß Satzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 0,50 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. 3. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 25 Ablehnung: . Enthaltung: 1 (Herr Hintze) |
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