Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde Antrag auf Abweichung/ Vorlagen-Nr. BV-HA/2004- 0012 u. BV-HA/2004-0013 - Beschluss gemäß § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung -  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 31
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0172 Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde
Antrag auf Abweichung/ Vorlagen-Nr. BV-HA/2004- 0012 u. BV-HA/2004-0013
- Beschluss gemäß § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Gesch, LarsAktenzeichen:SL 634004/04
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der Bürgermeister erläutert den Beschlussantrag

Der Bürgermeister erläutert den Beschlussantrag. Es geht hier insbesondere um die Aufstellung eines Bürocontainers  durch einen Busbetrieb. Dieser passt nicht in das Ortsbild.

Der Hinweis des Inhabers des Busbetriebes, dass dieser Container lediglich eine befristete Baugenehmigung für zwei Jahre bekommen soll, da er vorhat, bis dahin einen Büroneubau zu errichten, stößt bei der Verwaltung auf Ablehnung, da nach Aussage des Bauordnungsamtes in Eberswalde befristete Baugenehmigungen immer mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind.

Der Inhaber des Busbetriebes ist anwesend und gibt auf die Fragen der Gemeindevertreter Antwort. Herr Dellmann schlägt vor, dem Anliegen des Bürgermeisters zu folgen, jedoch auch gleichzeitig nach einem möglichen Alternativstandort für den Bürocontainer zu suchen.

Herr Liste teilt mit, dass der Ortsbeirat die Aufstellung des Containers als eine befristete Maßnahme ansieht und seine Zustimmung erteilt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz behält sich gemäß § 35 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Entscheidung zu der Beschlussvorlage BV-HA/ 0012 und BV-HA/ 0013 vor und behandelt den entsprechenden Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung abschließend.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            29

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

 

Somit wird der Rückholung des Beschlusses zugestimmt.

 

Es folgt die Abstimmung über den Antrag auf Abweichung mit der Beschluss-Nr.: HA/2004-0012.

Beschluss:

„Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Anträge auf Abweichung von den nachfolgenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde ab:

- § 4 Abs. 1.1 – Dachstellung

- § 5 Abs. 2.1 – Fassadenlinie (Erker)

- § 5 Abs. 3.1 – Fensterformat“

Die Gemeindevertretung stimmt über die Entscheidung des Ortsbeirates Schönerlinde eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ab:

Zustimmung: 26

Ablehnung:            -

Enthaltung:             3

Damit wird dem Willen des Ortsbeirates Schönerlinde gefolgt.

 

Im Anschluss wird über den Antrag auf Abweichung mit der Beschluss-Nr.: HA/2004-0013 abgestimmt. Auf Antrag erfolgt diese geheim.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung lehnt die Anträge auf Abweichung von den nachfolgenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde ab:

- § 3 Abs. 1 – Gestaltungsgrundsätze und Abs. 2 – Bauweise

- § 4 Abs. 1 – Dachform und Abs. 4 – Dacheindeckung

- § 5 – Fassade“

Zustimmung:             13

Ablehnung:             13

Enthaltung:            3

Damit wird der Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung des Bürocontainers zugestimmt.