Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Außenbereichssatzung Basdorfer Straße, OT Stolzenhagen (Entwurf) Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB   

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0148 Außenbereichssatzung Basdorfer Straße, OT Stolzenhagen (Entwurf)
Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Herr Pranz bittet hier ebenfalls um Prüfung der Festschreibung von nur einer Wohnung

Herr Pranz bittet hier ebenfalls um Prüfung der Festschreibung von nur einer Wohnung.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form 

    gebilligt.

2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung  ist gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und es sind

    die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß

    § 2 (2) BauGB zu beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

(28 Anwesende)

Zustimmung:            28 (einstimmig)

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -