Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bericht des Ortsvorstehers  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Mo, 31.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

Der Ortsvorsteher informierte über Antworten bzw

Der Ortsvorsteher informierte über Antworten bzw. Maßnahmen zu den Anfragen und Hinweisen der vergangenen Tagungen des Ortsbeirates.

 

In der Aussprache ergaben sich folgende Fragen und Hinweise:

-          der Straßen begleitende Graben an der Wensickendorfer Straße erfüllt seine Funktion als Vorfluter bei Starkregen nicht. Derzeitig steht das Wasser ca. 10 cm unter der Bodenoberfläche. Der Ortsbeirat möchte zur nächsten Sitzung eine verbindliche Information vom Amt zum Ergebnis der Grabenschau vom Mai 2010, insbesondere zur Beräumung des Grabens und zum Durchlass bei der Unterquerung der Havelstraße.

Außerdem wird um eine Erklärung gebeten, warum kein Mitglied der Gemeindevertretung bei der Grabenschau teilgenommen hat. Die Einbeziehung des Ortsbeirates wäre zweckmäßig gewesen. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, ob dieser Graben als Vorfluter in die Zuständigkeit des Verbandes „Schnelle Havel“ gehört.

 

-          Welche Nutzung ist für das Grundstück Wensickendorfer Straße zwischen Nummer 12 und 13 vorgesehen? Es erscheint zu verwahrlosen.

 

-          Große Probleme bereiten die starken Regenfälle, weil die Versickerungsmulden an allen befestigten Straßen in Stolzenhagen zugewachsen sind, besonders belastet das jene Anwohner, deren Gehöfte unter dem Straßenniveau liegen. Es sind in der Folge Straßenschäden zu erwarten. Der Ortsbeirat hält die umgehende Erledigung der erforderlichen Arbeiten für notwendig.

 

-          Der im vorigen Jahr reparierte Fußgängerweg im Liebenwalder Ende ist bereits wieder reparaturbedürftig. Die Schäden sind entstanden, weil die Platten nur in Sand ohne Kantensteine verlegt wurden. Insbesondere an den Abzweigungen der Seitenwege wäre ein Schutz gegen Befahren Belastung durch Reitpferde erforderlich. Es ist zu prüfen, ob eine Abpollerung an den notwendigen Stellen machbar ist

 

-          Folgende kleinere Schäden sind zu beseitigen: die bereits gemeldete Scheibe im Buswartehäuschen an der Kirche und die schadhafte Stelle im Durchgang hinter der Feuerwehr.

 

-          Der Ortsbeirat empfiehlt im Amtsblatt zu veröffentlichen, bei wem die Bürger schadhafte Straßenleuchten melden können (und sollten).