Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Musewald gibt die diesbezügliche Empfehlung des
Ortsbeirates Wandlitz bekannt. Hiernach soll im § 3 der 3. Änderungssatzung in der Gebührentabelle unter Nr. 8
„Gewerbliche Standorthinweisschilder“ der Betrag von 5,00 € pro m² / Monat auf
2,50 € pro m² / Monat reduziert werden. Herr Hintze fragt nach der Rechtslage bezüglich
öffentlicher Flächen vor dem Grundstück, die sich im Privateigentum befinden. Hierzu antwortet Frau Luther, dass die öffentliche
Widmung einer Fläche das private Eigentum überlagert und dass, soweit die
öffentliche Widmung reicht, auch außerhalb der Einfriedung Genehmigungspflicht
für Werbung als Sondernutzung besteht. Frau Bohnebuck stellt den Antrag, Werbung an
Lichtmasten nicht zuzulassen. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt: Abstimmungsergebnis: 2 JA 2
NEIN 1
Enthaltung Damit ist der Antrag abgelehnt. Herr Musewald stellt den Antrag der Änderung des § 3
der 3. Änderungssatzung, Gebührentabelle Nr. 8, entsprechend der Empfehlung des
Ortsbeirates Wandlitz. Mit dieser Änderung der Reduzierung auf 2,50 € pro m² /
Monat wird wie folgt abgestimmt: Abstimmungsergebnis: 5 JA 0
NEIN 0
Enthaltung Beschluss: Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Wandlitz beschließt die 3. Änderungssatzung über Erlaubnisse für
Sondernutzungen an öffentlichen, Straßen, Wegen und Plätzen mit dem geänderten
Beschlussantrag. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: .0 Enthaltung: .0 |
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