Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Den Ausbau der Straßen Nelkengasse, Gartengasse sowie
den Jasminweg und den Asterngrund zwischen der Nelken- und Gartengasse im
Ortsteil Stolzenhagen, Siedlung „Ost“, auf Grundlage der Entwurfs-
Genehmigungsplanungen WATI-08/11 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
·
Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite
von 4,75 m
·
Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw.
Muldenrigolen.
·
Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
·
Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben
insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist
erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca.
416 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über
die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages
sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
- Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 3,80 €/m² anrechenbarer
Grundstücksfläche für den Straßenbau und die Errichtung einer
Beleuchtungsanlage.
- Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatz beträgt
65,00 € für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt.