Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau der Straße "An der Sporthalle", OT Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2010-0203 Straßenausbau der Straße "An der Sporthalle", OT Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL   

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Garkisch stellte dem Ortsbeirat die Planung für das Areal Grundschule/Sporthalle vor und informierte ebenfalls über die durchgeführte Einwohnerversammlung vom 13.04.2010, deren Ergebnisse mit in die Planung geflossen sind.

Das Gebiet wird mit einer Tempo 30-Zone ausgewiesen. Herr Becker forderte die Einführung einer Spielstraßenregelung oder 10 km/h. Herr Garkisch erläuterte auch hier die Möglichkeiten der Durchführbarkeit.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „An der Sporthalle“ auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen PVB 1017 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·        Ausbau der Fahrbahn in Pflasterbauweise mit einer Breite von 4,75 m.

·        Abführung des Niederschlagswassers über Mulden- und Rohrrigolen.

·        Herstellung eines Gehweges in Pflasterbauweise mit einer Breite von 2,00 m einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen.

·        Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·        Herstellen von PKW- Stellplätzen an der Kegelbahn in Betonsteinpflaster.

·        Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die umlagefähigen Investitionskosten betragen ca. 100 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 1,90 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für Straße, Gehweg und Beleuchtung.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt beträgt 65,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .