Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Seefeldt verweist auf das Schulgesetz, hier ist auf Antrag eine Namensgebung in Abstimmung mit der Kommune möglich. Eine Erforderlichkeit für eine entsprechende Satzung ist hier nicht gegeben. Der Bildungsausschuss entscheidet sich mehrheitlich gegen eine Satzung zur Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4. Ablehnung: 2. Enthaltung: 1. |
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