Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bornkessel erläuterte ausführlich das bisherige Prozedere zur Erstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Insbesondere betonte sie die Notwendigkeit, den vorgelegten Plan ohne sofortige Änderungen beschließen zu lassen, um.erstmalig eine Meinungsäußerung der Öffentlichkeit, insbesondere der Landesplanung, einzuholen. Der vorgelegte Vorentwurf ist keinesfalls ein Endstand, sondern ein Zwischenstand der weiteren Änderungen/Anpassungen unterliegen wird. Die in den Ortsbeiräten vorgeschlagenen Änderungen werden im weiteren Verfahren abgewogen. Frau Hass ergänzte die Ausführungen mit den entsprechenden Planungsinhalten. Die beiden anwesenden Vertreter der Interessengemeinschaft „Am Steinberg“ Stolzenhagen baten um Rederecht. Sie erläuterten nochmals allen Anwesenden ihr Begehren, zumindest als Sonderbaufläche für Freizeit und Erholung/ Wochenend nicht sofort, jedoch im weiteren Verfahren in den Flächennutzungsplan aufgenommen zu werden. Weiterhin erläuterten sie, dass die Interessengemeinschaft eine entsprechende Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hat, welche demnächst in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden soll. Frau Bornkessel erklärte, dass der Verwaltung diese Studie bisher nicht bekannt sei. Des Weiteren erläuterte sie, dass die Interessengemeinschaft eigentlich im gegenwärtigen Verfahrensstand genau die Zwecke einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorzeitig wahrnimmt und sich gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit mit ähnlichen Interessen einen gewissen Vorsprung verschafft. Diesbezüglich erklärte sie auf Nachfrage der Vertreter der Interessengemeinschaft die weitere Zeitschiene. Die Öffentlichkeit wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 erstmals beteiligt werden. Die Interessenvertreter betonten, dass sie diese offizielle Möglichkeit zur Beteiligung nutzen werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Vorentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz (Gesamtflächennutzungsplan) Stand 09/09. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen. Die Gemeindeverwaltung wird weiterhin beauftragt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange insbesondere im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad des notwendigen Umweltberichtes durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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